Bundesrichter bestätigen lebenslanges Wohnrecht

Mieterschutz

Die obersten deutschen Zivilrichter stärken den Schutz von Mietern bei kommunalen Immobilienverkäufen. Sichert die Stadt ihre Mieter im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer beispielsweise über ein lebenslanges Wohnrecht ab, können diese im Konflikt mit dem Käufer unmittelbar auf die Schutzklausel pochen.

Damit kann der Vermieter den Mietvertrag faktisch nicht kündigen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das am 14. November 2018 (Az. VIII ZR 109/18) in Karlsruhe verkündet wurde.

Von der Entscheidung profitieren laut Deutschem Mieterbund (DMB) zahlreiche Mieter, denn bei so gut wie allen Immobilienverkäufen der öffentlichen Hand an Großinvestoren enthalte der Kaufvertrag eine Sozialcharta. In den vergangenen 25 bis 30 Jahren hätten die Kommunen Hunderttausende Wohnungen veräußert, sagte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Das höchstrichterliche Urteil sei auf diese Fälle übertragbar.

In dem Streit vor ...


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