Auch nach verspäteter Kassenablehnung ist noch eine Operation möglich

Bundessozialgericht verschärft Druck auf trödelnde Krankenkassen

Das Bundessozialgericht in Kassel konkretisierte mit zwei Urteilen vom 6. November 2018 (Az. B 1 KR 30/18 R und Az. B 1 KR 13/17 R) die Entscheidungsfristen der Krankenkassen und erschwerte eine Ablehnung mit der Begründung, das ein Antrag ersichtlich nicht gerechtfertigt sei. Rein kosmetische Operationen haben demnach aber weiterhin keine Chance.

Nach den gesetzlichen Vorgaben muss eine Krankenkasse über Leistungsanträge innerhalb von drei Wochen entscheiden. Wird der medizinische Dienst mit einem Gutachten beauftragt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Werden diese Fristen versäumt, gilt der Antrag als »fiktiv genehmigt«, sofern...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.