Wer sampeln will, muss vorher fragen

Kraftwerk gegen Pelham

Im jahrzehntelangen Sampling-Streit zwischen den Elektropop-Pionieren Kraftwerk sowie dem Komponisten und Produzenten Moses Pelham hat ein wichtiger EU-Gutachter die Urheber-Position gestärkt. Die Kopie und der Gebrauch von Teilen eines Tonträgers in einem anderen Lied (Sampling) sei ein Eingriff in die Rechte des Herstellers und ohne dessen Erlaubnis zu verbieten. Das befand der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar, am Mittwoch in Luxemburg.

Der Streit zwischen Kraftwerk und Pelham läuft vor d...


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