Entlassung von Brandstifter beantragt

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Potsdam. Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine als zeitweilige Asylunterkunft in Nauen (Havelland) vorgesehene Turnhalle hat die Verteidigung Haftbeschwerde eingelegt. Der Haftbefehl sei aufzuheben und der Angeklagte, der frühere NPD-Stadtverordnete Maik Schneider, sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen, hieß es in der am Mittwoch eingereichten Beschwerde. Mit der Beschwerde rüge man die lange Dauer des Verfahrens, erklärte Schneiders Pflichtverteidiger Sven-Oliver Milke. Seit März 2016 sitze Schneider in Haft. Für das Verfahren hatte das Gericht kürzlich Termine bis Mitte März angesetzt. Über die Haftbeschwerde will das Gericht Anfang kommender Woche entscheiden. Der 31-Jährige hatte die Halle im August 2015 mit Hilfe von Komplizen angezündet. Dafür ist er zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Wegen Befangenheit eines Schöffen muss der Prozess aber wiederholt werden. dpa/nd

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