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Airbnb muss Vermieter benennen

München. Der Wohnungsvermittler Airbnb muss der Stadt München mitteilen, wer als Gastgeber seine Wohnungen mehr als acht Wochen im Jahr über das Internetportal in der bayerischen Landeshauptstadt an Gäste vermietet hat. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts kann Airbnb auch durch seinen Firmensitz Irland nicht dem bayerischen Zweckentfremdungsrecht en...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1107978.airbnb-muss-vermieter-benennen.html

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