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Ambulanter Notdienst keine Pflicht für Kliniker

Kassel. Krankenhausärzte müssen nicht am ambulanten ärztlichen Notdienst teilnehmen. Selbst wenn Klinikärzte ausnahmsweise die Erlaubnis haben, Kassenpatienten ambulant zu versorgen, stehen allein die niedergelassenen Ärzte und die Medizinischen Versorgungszentren in der Pflicht, den Not- und Bereitschaftsdienst abzudecken, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel. Die Richter erteilten Regelung...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1108387.ambulanter-notdienst-keine-pflicht-fuer-kliniker.html

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