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2019 müssen von mehr Einkommen mehr Beiträge gezahlt werden

Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2019 werden - wie jedes Jahr - die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Die bundeseinheitliche Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 4425 Euro auf 4537,50 Euro im Monat.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1108403.muessen-von-mehr-einkommen-mehr-beitraege-gezahlt-werden.html

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