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Bochum muss Sami A. nicht zurückholen

Bochum. Die Stadt Bochum muss den zu Unrecht abgeschobenen islamistischen »Gefährder« Sami A. nicht nach Deutschland zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch entschieden. Allerdings kann Sami A. noch Beschwerde einlegen. (Az 8 L 2184/18) Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl die Richter das noch am Tag zuvor wegen Foltergefahr untersagt hatte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1108486.bochum-muss-sami-a-nicht-zurueckholen.html

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