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Huckepack aufs Mietrecht
Menschen im Betreuten Wohnen stehen künftig unter besserem Kündigungsschutz
Ab Januar unterliegen Wohnungen, die soziale Träger für die Betreuung besonders hilfebedürftiger Menschen anmieten, dem Wohnraummietrecht. Für sie galt bisher das Gewerbemietrecht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1108514.betreutes-wohnen-huckepack-aufs-mietrecht.html
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