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Huckepack aufs Mietrecht

Menschen im Betreuten Wohnen stehen künftig unter besserem Kündigungsschutz

Ab Januar unterliegen Wohnungen, die soziale Träger für die Betreuung besonders hilfebedürftiger Menschen anmieten, dem Wohnraummietrecht. Für sie galt bisher das Gewerbemietrecht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1108514.betreutes-wohnen-huckepack-aufs-mietrecht.html

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