Wer Ausstellungsfotos in eine Facebook-Gruppe postet ...

Urheberrechtsverletzung

Wer Fotos einer Ausstellung in einer Facebook-Gruppe postet, kann das Urheberrecht verletzen. Denn selbst eine geschlossene Facebook-Gruppe kann als »öffentlich« gelten, wenn die Teilnehmer nicht in persönlicher Beziehung stehen und der Teilnehmerkreis unbeschränkt ist. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Landgericht München (Az. 37 O 17964/17).

Wer Fotos auf Facebook postet, sollte vorher prüfen, ob er dazu berechtigt ist. Fotos, auf denen andere Personen zu sehen sind, können wegen deren Recht am eigenen Bild für Probleme sorgen. Von anderen angefertigte Fotos dürfen Nutzer nicht ohne deren Zustimmung veröffentlichen. Auch dürfen auf den Fotos keine urhebe...


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