Tempoverstoß: Polizeiliche Schätzung allein reicht nicht

Verkehrsrecht

Ergibt sich aus der Fahrweise des Betroffenen und anderer Verkehrsteilnehmer der Verstoß nicht, genügt auch das nicht. Selbst ein Geständnis des Betroffenen reicht dann nicht.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert in diesem Zusammenhang über eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 6. Februar 2018 (Az. 729 OWi-261 Js 2511/17-379/17).

Im verhandelten Fall wurde dem Autofahrer vorgeworfen, in einer Tempo-30-Zone zu schnell gefahren zu sein. Eine Geschwindigkeitsmessung hatte die Polizei nicht durchgeführt. Ihr Vorwurf basierte auf einer Schätzung. Zudem hatte der Mann am Unfallort gesagt: »Es stimmt: Ich war zu schnell.«

Gegen den Bescheid wandte sich der Mann mit Erfolg. Eine Geschwindigkeitsschätzung der Polizei reiche nicht aus, so das Gericht. Ohne konkrete Geschwindigkeitsfeststellungen sei ein besonderes Fahrverhalten oder ein hierdurch bedingtes Fa...


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