Vorsorgevollmacht wurde von der Sparkasse nicht akzeptiert

Urteil

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Die 82 Jahre alte Frau hatte Krebs und zog im März 2017 in ein Hospiz. Ihrer Tochter stellte sie eine Vorsorgevollmacht aus. Die Tochter sollte für sie Geld abheben, weil die Seniorin nicht mehr selbst zur Bank gehen konnte. Doch die Sparkasse Hamburg rückte kein Geld heraus. Eine Vorsorgevollmacht reiche da nicht aus. Ein Mitarbeiter des Kreditinstituts empfahl, die Mutter möge doch im Rollstuhl kommen, um eine Bankvollmacht zu erteilen.

Die kranke Frau konnte aber das Bett nicht mehr verlassen. Auch ...


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