Niederlage für Deutsche Wohnen

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat dem Konzern Deutsche Wohnen in einem seiner vielen Verfahren gegen den Berliner Mietspiegel eine endgültige Abfuhr erteilt. Die Klageabweisung der 18. Kammer des Berliner Landgerichts gegen die Deutsche Wohnen auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung ist kein Verstoß gegen Eigentumsgrundrechte, ist nicht willkürlich und verletzt auch nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VerfGH 122/16) nun zu einem Streit über eine Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel 2013. »Die Deutsche Wohnen...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.