BGH erwägt Befristung von Sozialbindung
Belegungsrecht gilt wohl nicht unendlich
Karlsruhe. Immobilienunternehmen können wohl nicht daran gehindert werden, aus öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnungen früher oder später auf dem freien Markt anzubieten. Zulässig ist nur eine zeitlich befristete Sozialbindung etwa auf 20 oder 30 Jahre, wie sich in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am Freitag abzeichnete. Geklagt hat die Wohnungsgenossenschaft Gartenheim aus Hannover. Sie will sich aus einer Vertragsvereinbarung mit der Stadt Langenhagen aus den 1990er Jahren lösen, die die dauerhafte Nutzung als Sozialwohnungen vorschreibt. »Ein unbefristetes Belegrecht ist ein ewiger ökonomischer Nachteil«, kritisierte Vorstand Günter Haese.
Wie die BGH-S...
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