Wer einen Balkon alleine nutzt, zahlt auch seine Sanierung

Wohnungseigentümer

Im Normalfall müssen sich alle Wohnungseigentümer an der Sanierung von gemeinschaftlichem Eigentum beteiligen und die gemeinsam angesparte Instandhaltungsrücklage dafür einsetzen. Die Teilungserklärung kann jedoch bestimmen, dass einzelne Eigentümer Kosten alleine tragen müssen, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum alleine nutzen, wie zum Beispiel im Fall von Balkonen und Dachterrassen. Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 163/17) hin.

Im entschiedenen Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft beschlossen, eine schadhafte Dachterrasse auf Kosten des...


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