Arbeitgeber darf betriebliche Witwenrente kürzen

Urteile im Überblick

Arbeitgeber können eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung kürzen, wenn der Altersunterschied von Ehepartnern mehr als 10 Jahre beträgt. Sie hätten ein legitimes Interesse, ihr finanzielles Risiko bei einer solche Versorgungszusage zu begrenzen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 11. Dezember 2018 (Az. 3 AZR 400/17) im Fall eines Paares aus Bayern. Im verhandelten Fall betrug der Altersunterschied 15 Jahre.

Die Witwe hatte durch alle Instanzen gegen den Arbeitgeber geklagt, weil er ihre Hinterbliebenenversorgung um fünf Prozent für jedes Jahr verringerte, das über einem Altersunterschied von zehn Jahren lag. Sie sah darin eine Altersdiskriminierung.

Eine solche Altersabstandsklausel und damit eine Benachteiligung wegen des Alters sei gerechtfertigt, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Sie definierten damit erstmals eine Altersgrenze, von der an Abschläge bei betrieblichen Hinterbliebene...


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