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»Volkslehrer« bleibt gekündigt

Das Arbeitsgericht hat die Klage eines Berliner Grundschullehrers gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen. Der 38-Jährige - er hatte sich selbst als »Volkslehrer« bezeichnet - sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet, urteilte das Gericht am Mittwoch und gab damit der Bildungsverwaltung Recht. Der Mann betreibt einen Youtube-Kanal mit möglichen volksverhetzenden Inhalten, ihm war im Mai...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1110183.volkslehrer-bleibt-gekuendigt.html

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