Hochbelastete Justiz musste Nazi freilassen

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Ist nun ein etwaiger Personalmangel in der brandenburgischen Justiz dafür verantwortlich, dass der Brandstifter von Nauen aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste? Die schriftliche Urteilsbegründung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) zum Fall des früheren NPD-Stadtverordneten Maik Schneider liefert auf diese Frage keine hundertprozentig klare Antwort. Diese Urteilsbegründung hatte Justizminister Stefan Ludwig (LINKE) abwarten wollen, um sich näher dazu äußern zu können. Nun liegt sie vor, und die Meinungen darüber gehen auseinander.

Ludwigs Sprecher Uwe Krink ist aufgefallen, dass in den 21 Seiten Urteilsbegründung das Wort Personalmangel nicht auftaucht. Minister Ludwig selbst hat nun gesagt, es könne zu einzelnen Fällen kommen, »wo Fehler gemacht werden«. Er glaube, dass jetzt der Blick der Gerichte für ihre Selbstorganisation geschärft werde. Mit OLG-Präsident...


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