KPMG-Berater müssen nicht haften

Klage insolventer P+S-Werften abgewiesen

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Beratungsgesellschaft KPMG muss für ihr fehlerhaftes Sanierungskonzept für die Werften in Stralsund und Wolgast nicht haften. Das Hamburger Landgericht wies am Donnerstag erwartungsgemäß eine Schadenersatzklage der Bremer Hegemann-Gruppe gegen KPMG im Zusammenhang mit der P+S-Werftenpleite ab. Das Beratungsunternehmen habe zwar in seinem Gutachten Fehler gemacht. Doch auch, wenn es diese nicht gegeben hätte, wären die vorpommerschen Werften in die Insolvenz gegangen, so die Einschätzung des Gerichts.

Diese Entscheidung hatte sich bereits beim letzten Verhandlungstermin im November abgezeichnet. Nach Ansicht des Gerichts hätten die Wirtschaftsprüfer spätere Terminverzögerungen beim Schiffbau und Lieferschwierigkeiten nicht vorhersehen müssen.

Hegemann hatte KPMG 2016 verklagt. Nach Ansicht der ehemaligen P+S-Eigentümer war KPMG von völlig unrealistischen Voraussetzungen ausgegangen. Hegemann forderte deshalb Schadenersatz in Höhe von...


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