Brandstifter fordert Schadenersatz für U-Haft

Neonazi Schneider will einen Strafrabatt oder eine Geldsumme, Justizminister Ludwig sieht keinen Grund dafür

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Sowohl beim Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) als auch beim Bundesgerichtshof (BGH) ist es zu Bearbeitungsverzögerungen gekommen, die zur Entlassung des Brandstifters von Nauen und des sogenannten Automörders aus der Untersuchungshaft geführt haben. Der damalige NPD-Stadtverordnete Maik Schneider hatte im August 2015 eine Turnhalle in seiner Heimatstadt angezündet, kurz bevor dort übergangsweise Flüchtlinge untergebracht werden konnten. Wegen überlanger Verfahrensdauer musste Schneider zu Beginn des Jahres 2019 aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Unter anderem in der Geschäftsstelle des Landgerichts Potsdam habe es eine dreiwöchige nicht erklärliche Verzögerung gegeben, sagte Justizminister Stefan Ludwig (LINKE) am Montag im Rechtsausschuss des Landtags. Ferner sei »in der Sphäre des BHG« eine mehrwöchige Verzögerung entstanden, »zu der ich nicht Stellung nehmen kann«, so Ludwig. Er fügte hinzu, auf eine personelle Unter...


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