Wohnen neben der Baustelle

Urteil zu Mietminderung

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Eine Münchner Mieterin wohnt seit 1997 in der Maxvorstadt. Die Miete für ihre Drei-Zimmer-Wohnung beträgt seit Oktober 2015 brutto 989 Euro.

Wegen einer Großbaustelle gleich nebenan minderte die Mieterin von Oktober 2015 bis Juni 2016 die Miete um insgesamt 1536 Euro. Auf dem Nachbargrundstück ist eine ehemalige Fabrik abgerissen worden. Auf dem Gelände entstanden in der Folge über hundert Wohneinheiten.

Die Vermieterin klagte auf Zahlung der vollständigen Miete und bestritt unzumutbare Lärmbelästigungen durch die Baustelle. Der Bauträger habe sich an alle Vorschriften gehalten. In einer Großstadt müsse man sowieso immer mit Baulärm ...


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