Sind Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit zu zahlen?

Urteil zur Teilzeitbeschäftigung

  • Michael Henn, Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

In diesem Zusammenhang ist auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Dezember 2018 (Az. 10 AZR 231/18) zu verweisen.

Worum ging es im verhandelten Fall? Die Klägerin ist bei der Beklagten als stellvertretende Filialleiterin in Teilzeit tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie Anwendung. Er regelt unter anderem Mehrarbeitszuschläge und erlaubt es, wie im Fall der Klägerin eine Jahresarbeitszeit festzulegen.

Für den nach Ablauf des Zwölfmonatszeitraums bestehenden Zeitsaldo hat die Beklagte die Grundvergütung geleistet. Sie hat dagegen keine Mehrarbeits...


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