EuGH-Anwalt hält CETA für rechtens

Investorenklagerechte mit EU-Regeln vereinbar?

Luxemburg. Das im Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU vorgesehene System zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten verstößt nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, nicht gegen Unionsrecht. Die Zuständigkeit des für diese Streitfälle vorgesehenen Gerichts sei »eng begrenzt«, heißt es in Bots Schlussanträgen, die am Dienstag in Luxemburg vorgelegt wurden.

Hintergrund ist ein Gutachtenantrag Belgiens. Das Land will vom EuGH wissen, ob in dem Freihandelsabkommen enthaltene Regeln mit Unionsrecht vereinbar sind. Kritiker befürchten, dass Unternehmen über demokratisch nicht legitimierte Schiedsgerichte Staaten verklagen und so unli...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.