Boitzenburg-Fall: Strafe zu Bewährung ausgesetzt

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Potsdam. Der im Fall Schloss Boitzenburg wegen Betrugs verurteilte Geschäftsmann Oliver E. muss seine Haftstrafe nicht antreten. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) am Montag aus Justizkreisen erfuhr, hat das Landgericht Potsdam entschieden, die noch verbleibende Strafe von gut anderthalb Jahren zur Bewährung auszusetzen. Gründe wurden nicht genannt. Im November 2018 hatte das Gericht Oliver E. und Stephan H. zu je fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie sich gemeinsam knapp zehn Millionen Euro vom Staat für die Sanierung des Schlosses Boitzenburg (Uckermark) erschlichen hatten. Davon waren allerdings knapp vier Jahre abgezogen worden - zum einen, weil die verurteilten Taten 14 bis 21 Jahren zurücklagen, zum anderen, weil die Männer Vorstrafen wegen schweren Betruges zum Teil schon abgesessen hatten. Oliver E., über den jetzt entschieden wurde, darf sich in den nächsten drei Jahren nichts zuschulden kommen lassen. Über Stephan H. hat das Gericht noch nicht entschieden. tm

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