Karlsruher Grundrechteabgleich

Verfassungsgericht erklärt Kennzeichenkontrollen teilweise für unzulässig

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht gleicht Gesetze und Regelungen mit dem Grundgesetz ab - nicht automatisiert, aber mit vielen Treffern. Am Dienstag haben gleich drei Bundesländer den Bescheid aus Karlsruhe erhalten, dass ihre Vorschriften zum automatischen Abgleich von Nummernschildern mit polizeilichen Datenbanken zum Teil verfassungswidrig sind.

Die Regelungen verstießen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, erklären die Richter in den am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen. Dort heißt es unter an...


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