So zahlen Sie garantiert nicht zu viel

Nebenkostenabrechnung

  • Christina Bethke, Deutsche Anwaltshotline
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Der Deutsche Mieterbund geht davon aus, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. Wie können Mieter Fehler aufspüren und ihre Ansprüche geltend machen?

Gesetzliche Grundlagen

Eines vorweg: Ihr Vermieter darf Nebenkosten nur dann geltend machen, wenn diese auch per Mietvertrag vereinbart wurden. Wenn Sie Ihre Abrechnung im Briefkasten finden, sollten Sie also zunächst einmal einen Blick in Ihren Mietvertrag werfen und kontrollieren, ob Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind.

Im Mietvertrag muss auch stehen, welche Nebenkostenposten Sie als Mieter genau übernehmen müssen. Statt alle einzeln zu listen, können Vermieter dabei schlicht auf die üblichen umlagefähigen Nebenkosten verweisen, wie sie in § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert sind. Dazu gehören die Kosten für:

- Grundsteuer

- Abwasser

- Heizung und Warmwasser

- Aufzug

- Straßenreinigung/Müllabfuhr

- Gebäudereinigung

- Gartenpflege

- Allgemeinbeleuchtung

- Sach-/Ha...


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