BGH zum Notlagentarif

Private Krankenversicherung (PKV)

Im sogenannten Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (PKV) dürfen die Versicherer aktuelle Behandlungskosten mit alten Beitragsschulden verrechnen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 28. Dezember 2018 (Az. IV ZR 81/18).

Danach muss ein Mann aus Niedersachsen Krankenhaus-Behandlungskosten in Höhe von 1900 Euro selbst bezahlen, entsprechend verringern sich seine Beitragsschulden.

Der Mann ist seit 1983 bei einem Privatunternehmen krankenversichert, konnte zuletzt aber die Beiträge nicht mehr bezahlen. Deshalb kam er 2016 in den »Not...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.