Unzulässige Pauschalen und Gebühren bei Anmietung

Mietrechtstipp

Nach dem sogenannten Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung muss grundsätzlich der Auftraggeber den Makler bezahlen, also in der Regel ist das der Vermieter. Dieser bestimmende Grundsatz kann nach Angaben des Mietervereins Dresden und Umgebung (mvdu) von Maklern oder Vermietern auch nicht durch irgendwelche Pauschalen oder Gebühren umgangen werden.

Was das Gesetz sagt

Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz dürfen Makler von Wohnungsinteressenten keine Gebühren oder Zahlungen für die Besichtigung einer Wohnung verlangen, entschied das Landgericht S...


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