Stellenanzeigen berücksichtigen »divers« gering

+++ Zahlen & Fakten +++

Seit Anfang des Jahres ist neben männlich und weiblich die dritte Geschlechtsoption »divers« offiziell gesetzlich verankert. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 festgestellt, dass »männlich« und »weiblich« als Geschlecht nicht ausreichen und den Gesetzgeber aufgefordert, das Personenstandsrecht bis Ende 2018 zu ändern. Die Gesetzesänderung ist Mitte Dezember 2018 beschlossen worden. Die dritte Geschlechtsoption steht ausschließlich Intersexuellen offen, also Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig zuzuordnen sind.

Doch vielen Firmen ist diese Änderung offenbar noch nicht bewusst. Erst 36 Prozent der Stellenausschreibungen berücksicht...


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