Pflegeheimbewohnerin muss ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen

Urteile im Überblick

Das entschied das Verwaltungsgericht Münster (Az. 6 K 4230/17). Beim Erhalt von Sozialleistungen ist eine angemessene Bestattungsvorsorge über das allgemein zu verschonende Vermögen hinaus geschützt, so das Gericht.

In dem verhandelten Fall entschied das Verwaltungsgericht anders als die zuständige Sozialbehörde und hielt einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 10 500 Euro für eine Erdbestattung für üblich. Den Vertrag aufzulösen hätte laut Gericht für die Klägerin eine unzumutbare Härte bedeutet.

Das geringe Einkommen der Antragstellerin auf Pflegewohngeld dürfe nach Ansicht der Richter nicht dazu führen, die Gestaltungswünsche und Kosten für ihre Bestattung einzuschränken - etwa bis auf Sozialhilfeniveau. Die Grenze des Angemessenen sei erst bei völlig überzogenen oder luxuriösen Wünschen überschritten. Auch dass der Vertrag eine finanzielle Reserve von knapp 1000 Euro für mögliche Preissteigerungen enthalte, sei nicht zu beansta...


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