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Es darf wieder berichtet werden

Zeitung »Kontext« kann nach Gerichtsbeschluss wieder Namen eines AfD-Mitarbeiters im Zusammenhang mit rechten Chat-Äußerungen nennen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit gestärkt. Das Urteil zur Berichterstattung über rassistische Äußerungen in Chats ist zugleich eine Niederlage für die AfD.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1112235.pressefreiheit-es-darf-wieder-berichtet-werden.html

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