Die Dienstleister müssen kontrolliert werden

Wohnungseigentümer und Winterdienst

Bei Eis und Schnee sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass niemand auf ihrem Grundstück zu Schaden kommt. In der Regel sind sie darüber hinaus auch für die öffentlichen Gehwege vor dem Grundstück zuständig, denn Städte und Gemeinden übertragen die Verantwortung für den Winterdienst auf den Bürgersteigen meist auf die Anlieger. Ob sie selbst zur Schaufel greifen oder einen Dienstleister beauftragen, können WEG und Hauseigentümer selbst entscheiden.

Miteigentümer können nicht verpflichtet werden

Gerade kleinere WEG entscheiden sich häufig, den Winterdienst in Eigenregie zu organisieren, um Kosten zu sparen. Das könne aber nur auf freiwilliger Basis geschehen, sagt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass eine WEG einen Eigentümer nicht per Mehrheitsbeschluss zum Schneeschaufeln verpflichten kann (BGH-Urteil vom 9. März 2012...


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