Ex-Abgeordneter Jürgens rechtmäßig gekündigt
Potsdam. Der ehemalige Landtagsabgeordnete Peer Jürgens (LINKE) war als Bildungsreferent der Linksfraktion angestellt, nachdem er 2014 den Wiedereinzug ins Parlament verpasste. Nachdem er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, weil er als Abgeordneter die Landtagsverwaltung um rund 86 000 Euro Fahrtkosten und Mietzuschüsse beschummelt hatte, kündigte ihm die Linksfraktion. Jürgens klagte dagegen. Am Dienstag bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam, demzufolge die ordentliche Kündigung rechtmäßig gewesen ist. Sie sei personenbedingt gerechtfertigt, begründete das Landesarbeitsgericht seine Entscheidung in einer Pressemitteilung. Darin heißt es weiter: »Der durch die rechtskräftige Verurteilung in der Öffentlichkeit entstandene Vertrauensverlust mache es dem Mitarbeiter unmöglich, die politischen Auffassungen der Fraktion nach außen hin glaubwürdig zu vertreten, er könne deshalb seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen.« Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. Deshalb hält Fraktionsgeschäftsführer Thomas Domres den Vorgang für abgeschlossen. Mit dem Urteil sei das Arbeitsverhältnis mit Peer Jürgens zum 30. Juni 2018 als beendet zu betrachten, sagte Domres. af
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.