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Arbeitgeber müssen auf Urlaubstage hinweisen

Erfurt. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen, und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten »klar und rechtzeitig« auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, wie der Vorsitzende BAG-R...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1112671.arbeitgeber-muessen-auf-urlaubstage-hinweisen.html

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