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Arbeitsgerichts stärkt Rechte Beschäftigter
Urlaubsansprüche verfallen nicht zwingend / Unternehmer sind verpflichtet Beschäftigte zu informieren
Wer seinen Urlaub nicht beantragt, muss nicht automatisch damit rechnen, dass er verfällt. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nimmt stattdessen Arbeitgeber stärker in die Verantwortung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1112688.urlaubsanspruch-arbeitsgerichts-staerkt-rechte-beschaeftigter.html
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