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Arbeitsgerichts stärkt Rechte Beschäftigter

Urlaubsansprüche verfallen nicht zwingend / Unternehmer sind verpflichtet Beschäftigte zu informieren

Wer seinen Urlaub nicht beantragt, muss nicht automatisch damit rechnen, dass er verfällt. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nimmt stattdessen Arbeitgeber stärker in die Verantwortung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1112688.urlaubsanspruch-arbeitsgerichts-staerkt-rechte-beschaeftigter.html

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