Über Kreuz mit der Kirche

Bundesarbeitsgericht stellt Sonderstatus von katholischen Arbeitgebern in Frage

Erfurt. Ein katholisches Krankenhaus darf einem katholischen Chefarzt nach dessen Ehescheidung nicht wegen einer zweiten Heirat kündigen. Sehen kirchliche Glaubensgrundsätze darin bei katholischen Mitarbeitern einen schweren Loyalitätsverstoß, bei anderen Mitarbeitern dagegen nicht, stellt diese Ungleichbehandlung eine Diskriminierung dar, urteilte am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Die Gewerkschaft ver.di bezeichnete das Urteil als »überfällig und wegweisend«. Einem Mitarbeiter zu kündigen, weil er ein zweit...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.