BGH kommt Dieselklägern zu Hilfe

Höchstes Gericht sieht in Abschalteinrichtungen einen Mangel

  • Anja Semmelroch
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Bundesgerichtshof (BGH) springt klagenden Dieselkäufern zur Seite und meldet sich erstmals mit einer rechtlichen Einschätzung zu Wort. Demnach ist die illegale Abgastechnik in den Autos als Sachmangel einzustufen, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es kündigte dazu »in Kürze« die Veröffentlichung eines umfangreichen Hinweisbeschlusses an. Die obersten Zivilrichter stellen außerdem klar, dass Händler betroffenen Neuwagenkäufern die Lieferung eines anderen Autos ohne das Problem nicht einfach verwehren können, nur weil das Modell nicht mehr hergestellt wird. Der Austausch könne höchstens daran scheitern, dass im Einzelfall die Kosten unverhältnismäßig hoch seien.

Der 19-seitige Hinweisbeschluss gibt die vorläufige Einschätzung des Senats wieder und ist kein Urteil. Dennoch gehe davon für die unteren Instanzen eine Signalwirkun...


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