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Gericht: AfD darf nicht »Prüffall« heißen

Köln. Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als »Prüffall« bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt am Dienstag diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg. Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein sogenannter Prüffall sei, erklärte das Gericht. Das Bundesamt für V...

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