Frist 1. April 2019: Grundsteuererlass ist für Vermieter möglich

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2018 können in diesem Jahr bis 1. April gestellt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Ein vollständiger Erlass der Grundsteuer wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt - beispielsweise aus Gründen des Denkmal- und Naturschutzes. Voraussetzung ist, dass die Erhaltungsko...


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