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Der Vertrag wurde im Wohnzimmer unterschrieben
Streit um die Gültigkeit eines Aufhebungsvertrages
Es gibt kein Widerrufsrecht für den Arbeitnehmer bei einem zu Hause unterschriebenen Aufhebungsvertrag. Nur ein unfair verhandelter Vertrag kann unwirksam sein.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1113214.der-vertrag-wurde-im-wohnzimmer-unterschrieben.html
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