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Der Vertrag wurde im Wohnzimmer unterschrieben

Streit um die Gültigkeit eines Aufhebungsvertrages

Es gibt kein Widerrufsrecht für den Arbeitnehmer bei einem zu Hause unterschriebenen Aufhebungsvertrag. Nur ein unfair verhandelter Vertrag kann unwirksam sein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1113214.der-vertrag-wurde-im-wohnzimmer-unterschrieben.html

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