Meins - und das für 99 Jahre

Erbpacht

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Das Erbbaurecht wird im Grundbuch festgeschrieben. Außerdem schließen die Parteien einen notariell beglaubigten Vertrag, der alle Konditionen wie den vereinbarten Zins beinhaltet. Das Konzept wird immer beliebter, so Experten. Doch es hat auch seine Tücken.

Nur im Wohnungsbau gibt es in Hamburg eine rot-rot-grüne Koalition. Die Ankündigung eines neuen »bodenpolitischen Grundkonzeptes« durch den regierenden Senat von Sozialdemokraten und Grünen zu Neujahr stieß auch im linken Lager auf Zuspruch. Künftig will die Stadt ihre eigenen Grundstücke über das Erbbaurecht langfristig verpachten - und nur noch in Ausnahmefällen Grundstücke verkaufen.

Zugleich soll die Vergabe an Zusagen der Investoren geknüpft werden, Mieten über lange Zeit günstig und stabil zu halten - etwa für zehn Jahre bei zehn Euro pro Quadratmeter. Damit will der Senat um Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) Bodenspekulation bremsen, die als Mietentreiber gilt.

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