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Die Urlaubsansprüche erlöschen nicht

Bundesarbeitsgericht über verfallene Urlaubstage

Ohne Urlaubsantrag gibt es keinen Urlaub. Doch wie umfassend muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten darauf hinweisen, dass ihre Ansprüche auf freie Tage auch verfallen können? Das Bundesarbeitsgericht verhandelte.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1113656.die-urlaubsansprueche-erloeschen-nicht.html

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