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Die Urlaubsansprüche erlöschen nicht
Bundesarbeitsgericht über verfallene Urlaubstage
Ohne Urlaubsantrag gibt es keinen Urlaub. Doch wie umfassend muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten darauf hinweisen, dass ihre Ansprüche auf freie Tage auch verfallen können? Das Bundesarbeitsgericht verhandelte.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1113656.die-urlaubsansprueche-erloeschen-nicht.html
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