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Umzüge für Hartz-IV-Bezieher leichter
Urteil des Bundessozialgerichts
Viele Hartz-IV-Bezieher in Flächenlandkreisen können künftig leichter umziehen. Dies ist die Folge eines Urteils des Bundessozialgerichts zu »angemessenen Unterkunftskosten«.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1113659.umzuege-fuer-hartz-iv-bezieher-leichter.html
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