Keine übervorsichtige Reform bei Share Deals

Am Donnerstag beraten die Finanzminister von Bund und Ländern über schärfere Regeln für spezielle Immobiliengeschäfte

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

»Wir haben ein Gerechtigkeitsproblem bei der Grunderwerbssteuer«, sagt Ulrich Hufeld am Montag. Der Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Helmut-Schmidt-Universität/Hamburger Universität der Bundeswehr meint damit die sogenannten Share Deals. Das sind jene Immobiliengeschäfte, bei denen rein rechtlich keine Liegenschaft gekauft wird, sondern nur Anteile an einem Unternehmen.

Werden weniger als 95 Prozent der Anteile gekauft, muss auch keine Grunderwerbssteuer abgeführt werden. In Berlin liegt diese derzeit bei sechs Prozent. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) geht davon aus, dass allein der Hauptstadt jährlich dreistellige Millionenbeträge durch die Lappen gehen. Außerdem können die Bezirke bei solcher Art Verkäufen auch nicht ihr Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten wahrnehmen. Dieser Tage machte die Nachricht die Runde, dass der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen soeben auf diese Weise einige Häuser in Friedrichsh...


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