Notreparatur verweigert

Wasserschaden

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Das Flachdach einer Wohnanlage war undicht. In die oberste Wohnung von Eigentümer G drang Regenwasser ein und hatte bereits zu einem beträchtlichen Wasserschaden geführt. Die Hausverwaltung bemühte sich um Angebote von Handwerksfirmen. In einer Eigentümerversammlung beantragte Herr G., zunächst eine Notreparatur in seiner Wohnung durchzuführen.

Obwohl er mit Fotos das Ausmaß der Schäden belegte, wurde sein Antrag abgelehnt. Dagegen klagte der...


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