Noch keine Verjährung

Unwirksame »Bauabnahme« einer Wohnanlage

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  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Eine Eigentümergemeinschaft stritt mit der Bauträgerin einer neuen Wohnanlage über Mängel und Gewährleistungsansprüche. Das Unternehmen erklärte die Ansprüche der Eigentümer für verjährt: Die Abnahme sei schon vor mehr als fünf Jahren erfolgt. Dennoch klagte die Eigentümergemeinschaft erfolgreich.

Ihre Ansprüche seien noch nicht verjährt, urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 10. April 2018, Az. 8 U 19/14), weil die Abnahme ...


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