Ermäßigung bei Kinderbetreuung gilt auch für Halbgeschwister

Rechte von Patchworkfamilien gestärkt

Mit dieser Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen vom 13. Februar 2019 (Az. 4 A 880/16 und Az. 4 A 881/16) stärkte das Gericht die Rechte sogenannter Patchworkfamilien.

Geklagt hatte ein Paar aus Dresden, bei dem neben einem gemeinsamen Kind noch zwei ältere Kinder aus anderen Beziehungen im Haushalt lebten. Das dritt...


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