Mieter soll wegen Vermietung per Airbnb »fliegen«

Mietrechtsurteil

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Ein Berliner Mieter wurde von der Vermieterin abgemahnt, weil er unerlaubt die Wohnung über Airbnb für eine Nacht vermietet hatte. Als sich dies wiederholte, flatterte ein Kündigungsschreiben ins Haus. Soweit, so klar: Nicht genehmigtes, gewerbliches Untervermieten einer Mietwohnung rechtfertigt allemal eine Kündigung, wenn der Mieter aus diesem Grund bereits abgemahnt wurde.

Die Umstände in diesem Fall waren allerdings ungewöhnlich: Die Vermieterin hatte den Hausverwalter aufgefordert, den Mieter auf die Probe zu stellen. Daraufhin mietete ein Mitarbeiter der Hausverwaltung die Wohnung zum Schein über Airbnb an, um den Mieter zu »überführen«.

Damit aber nicht genug: D...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.