Sozialbindung nicht dauerhaft
BGH zu staatlich geförderten Wohnungen
Wohnungsanbieter können nicht unbegrenzt verpflichtet werden, staatlich geförderte Sozialwohnungen verbilligt anzubieten. Der BGH entschied am 8. Februar 2019 (Az. V ZR 176/17), dass eine unbefristete Sozialbindung unwirksam ist. Dies gelte auch dann, wenn eine Kommune einem privaten Investor für den Bau von Sozialwohnungen kostengünstig Grundstücke überlassen habe. Allerdings kann dem Urteil zufolge eine Stadt private Bauherrn durchaus lange Zeit zur Vermietung von Sozialwohnungen verpflichten.
Auslöser für die Entscheidung war ein Fall aus der Stadt Langenhagen bei Hannover. In den 90er Jahren verkaufte die Stadt Grundstücke, um dort Sozialwohnungen zu bauen. Die Kommune gewährte dabei auch ein zinsgünstiges Darlehen. Im Gegenzug verpflichteten sich die Bauherrn, die Wohnungen verbilligt und nur an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen zu vermieten. Die an bestimmte Einkommensgrenzen gebundenen Bescheinigungen berechtigen dazu, eine ...
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