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Schlimm ist nicht genug
Asylbewerber dürfen auch in Länder mit mangelhaften Sozialsystemen abgeschoben werden
Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen Fragen deutscher Gerichte zur Auslegung der EU-Asylregeln in Sachen Abschiebungen geklärt. Asylbewerber dürfen auch in Länder mit mangelhaften Sozialsystemen zurückgeschickt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1114842.eugh-zu-abschiebungen-schlimm-ist-nicht-genug.html
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